Mitgliederbeteiligung (Abschnitt 1) – Version: "Variante B Mitgliederbeteiligung Bezirk"
42. Mit beratender Stimme gehören zur Bezirksversammlung:
- die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bezirksleitung;
- zwei Vertreterinnen/Vertreter des Rechtsträgers;
- zwei Mitglieder des Petitionsausschusses;
- ein Mitglied der Diözesanleitung;
- eine Vertreterin/einen Vertreter der entsprechenden Leitung des BDKJ;
- eine Vertreterin/einen Vertreter des kommunalen/regionalen Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP);
- eine Vertreterin/einen Vertreter der anerkannten Siedlungen im Bezirk.
45. Die Bezirksversammlung hat folgende Aufgaben:
- die Wahl der Mitglieder des Bezirksvorstandes;
- die Wahl der Mitglieder des Rechtsträgers oder die Wahl der Kassenprüferinnen/ Kassenprüfer;
- die Entgegennahme des Arbeitsberichtes der Bezirksleitung und die Beschlussfassung über die Entlastung des Bezirksvorstandes;
- die Entgegennahme der Jahresrechnung und des Berichtes der Kassenprüferinnen/ Kassenprüfer, falls kein Rechtsträger vorhanden ist, oder
- die Entgegennahme des Berichtes des Rechtsträgers;
- die Festlegung der Stammesgrenzen;
- die Beschlussfassung über das Jahresprogramm und über besondere Unternehmungen des Bezirks;
- die Beratung und Beschlussfassung über alle Angelegenheiten des Bezirkes, die nach dieser Satzung nicht in die Zuständigkeit des Bezirksvorstandes oder der Bezirksleitung fallen.
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Dieser Beschluss ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt worden.
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